AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhausverwaltung AllerleiMeer | Einzelunternehmen | Frau Benita Günther | Neuer Markt 20

| 17248 Rechlin
 

Der Mietvertrag, den Sie bei Allerleimeer (Vermittler) abgeschlossen haben, wird grundsätzlich zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjektes abgeschlossen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Mietvertrag.  Allerleimeer  ist   lediglich   Vermittler   und   ist  somit   lediglich   als  solcher  verantwortlich.  Die  Vermietung   der Ferienobjekte, die Allerleimeer vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die zusammen mit der Buchungsbestätigung die Grundlage des Vertrages zwischen Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter bilden. Wir senden die Buchungsunterlagen und Geschäftsbedingungen ausschließlich per Mail, es sei denn Sie wünschen Sie postalisch – hier geben Sie uns dann bitte eine kurze Nachricht. Mit der Annahme der Buchung bestätigen Sie auch gleichzeitig, die AGB ́s erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Bitte beachten Sie weiterhin Pkt. 11, welche Ihre Obliegenheiten beschreibt und auf bestehende Fristen hinweist.
 

Einleitung
 

Vor Anreise erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 21 Jahre alt sein.
 

1. Mietzeit & Schlüsselübergabe
 

Die auf den Mietunterlagen angeführten An - und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. In den Mietunterlagen ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Das Ferienobjekt muss stets spätestens um 10 Uhr am Abreisetag oder in Ausnahmefällen nach Absprache verlassen werden. Bei Ausnahmen wird die Miete am Anreisetag in bar abkassiert. Die Anreise ist ab 16 Uhr oder nach Absprache möglich.
 

2. Ferienobjekt
 

2.1 Personenzahl

Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Sie können dies jedoch auch der jeweiligen Objektbeschreibung entnehmen. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen   Personen   bewohnt,   so   darf   der   Eigentümer   des   Ferienobjektes   oder   der   Vermittler   (AllerleiMeer)   ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/ Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/ oder AllerleiMeer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchem Fall nicht zurückerstattet. AllerleiMeer vermittelt Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare.

Jugendgruppen – hierunter versteht man mindestens 6 Personen, die hauptsächlich unter 21 Jahre alt sind – sind natürlich auch willkommen, doch müssen sich diese bereits bei der Buchung als solche anmelden. AllerleiMeer oder der Eigentümer des Ferienobjektes   sind   berechtigt,   eine   Gruppe   abzuweisen,   sofern   die   Anmeldung   als   Jugendgruppe   nicht   innerhalb angemessener Zeit vor Beginn der Mietzeit erfolgte.
 

2.2 Zelte und Wohnwagen

Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder der Vermittler haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer und/ oder AllerleiMeer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne   weitere   Ankündigung   alle   Personen   des   Ferienobjektes   zu   verweisen.   Der   Mietpreis   wird   in   solchem   Fall   nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
 

2.3 Haustiere und Allergien

In einigen Ferienobjekten sind Haustiere nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder AllerleiMeer können jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben oder dass der Eigentümer nicht selbst Haustiere hat. AllerleiMeer übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den einzelnen Ferienobjekten.
 

2.4 Lärm

Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Eigentümer des Ferienobjektes noch der Vermittler können für Lärm verantwortlich gemacht werden.
 

2.5 Boot

Sofern der Hauseigentümer ein Boot gratis zur Verfügung stellt, ist der Mieter als Nutzer für die Bootsnutzung verantwortlich und ebenso dafür, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen vorhanden sind. Absprachen zur Bootsmiete mit dem Eigentümer des Ferienobjektes oder mit Dritten berühren den Vermittler nicht. Sollte die Nutzung des Bootes per Gesetz einen Bootsführerschein oder ähnliches erfordern, sind Sie verantwortlich dafür, diesen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Alle Personen, die das Boot benutzen, sind verpflichtet, eine passende Rettungsweste zu tragen. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass alle eine Rettungsweste benutzen. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder der Vermittler ist nicht dazu verpflichtet,   dem   Mieter   Rettungswesten   zur   Verfügung   zu   stellen.   Der   Mieter   kann   daher   nicht   sicher   sein,   dass Rettungswesten für alle Nutzer vorhanden sind. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Nach jeder Benutzung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung des Bootes verantwortlich und dieses immer über der Hochwassergrenze. Bei Unfällen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Bootsnutzung entstanden sind, kann weder der Eigentümer des Ferienobjektes noch der Vermittler zur Verantwortung gezogen werden.
 

2.6 Swimmingpools

Die Nutzung des Pools (soweit vorhanden) erfolgt auf eigene Verantwortung.
 

3. Mietpreis und Zahlungen
 

Ihren Mietpreis finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Die Buchung ist verbindlich, sobald Sie uns dies schriftlich oder mündlich mitgeteilt und die Anzahlung, wie im Mietvertrag vereinbart geleistet haben.
 

3.1 Zahlungsbedingungen

Bei Buchung:

1. Rate (25 %) Zahlungseingang 8 Tage nach Eingang der Buchung

2. Rate (75 %) Zahlungseingang  14 Tage vor Anreise

3. Volle Rate (100%) Zahlungseingang innerhalb einer Buchung von 8 Tagen

Die Zahlungsbedingungen finden Sie noch einmal gesondert auf Ihrer Buchungsbestätigung. Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten   werden,   wird   dies   als   Nichterfüllung   betrachtet   und   AllerleiMeer   ist   ohne   Ankündigung   berechtigt,   den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Wir werden aber so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren.

Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 6.

 

3.2 Zahlungsart

Per Überweisung oder Bar- /EC -Zahlung vor Ort. Die Fälligkeitsdaten und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihren Buchungsdokumenten.
 

3.3 Preise

Die im Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. Nebenkosten. Bei einigen Objekten können verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Energie) zusätzlich anfallen. Ebenso weitere Zusatzleistungen, wie z.B. Endreinigung, Wäsche, Boot, Sauna, WLAN, etc. und eine eventuelle Kurtaxe finden  Sie bei den  Angaben  der jeweiligen  Ferienobjekte  im Internet oder auf Ihrer Buchungsbestätigung.

 

4. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise
 

4.1

Eine Stornierung kann nur in Textform per Post oder Mail erfolgen und wirkt erst ab Zugang bei AllerleiMeer. Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben. Für eine Stornierung erhält AllerleiMeer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 50,00. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer   oder   gar   nicht   entstanden   ist.   Sind   in   den   Portalen   andere   Stornobedingungen   angegeben,   gelten   diese selbstverständlich, je nachdem wo Sie gebucht haben.
 

a)

vom Buchungstag und bis zu 60 Tagen vor Beginn der Mietzeit 20% des gesamten Mietbetrages

b)

von 59 bis 36 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des gesamten Mietbetrages

c)

von 35 bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages.

d)

ab 14 Tagen bis zum Anreisetag 95% des gesamten Mietbetrages.

e)

Am Anreisetag gibt es keine Mietpreiserstattung.

Erhält Allerleimeer keine Stornierung in Textform, verfallen 100% des gesamten Mietbetrages, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
 

4.2

Sofern das Ferienobjekt anderweitig weitervermietet wird, wird der Mietbetrag verrechnet.
 

4.3

Die Trennung der unter Punkt 6.2 und 6.3 genannten Tage erfolgt in der vorangegangenen Mitternacht.
 

4.4

Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert Allerleimeer eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EURO 100,00. Die Mitteilung hierüber muss AllerleiMeer in Textform erhalten.

Wir empfehlen hierzu einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sprechen Sie uns gern an.

 

5. Energie und Telefonabrechnung
 

5.1 Energie

In den Ferienobjekten, bei denen der Energieverbrauch nicht in der Miete enthalten ist, wird ein im Voraus festgesetzter Betrag pro kWh berechnet und es wird bei Schlüsselübergabe ein Stromzettel übergeben bzw. dieser liegt an einer sichtbaren Stelle im Ferienobjekt aus. Auf diesem sind die Zählerstände unverzüglich nach Ankunft einzutragen. Der Stromzähler zeigt keine Dezimalzahlen, d.h. er zeigt ganze kWh an. Auch evtl. rote Zahlen zeigen ganze kWh an. Nach Abreise liest der Mieter oder unser Servicemitarbeiter den Zählerstand ab. Diese Ablesung bildet die Grundlage zur Berechnung des Verbrauchs. Das Ferienobjekt wird in dem Zeitraum 01. November bis 1. April auf ca. 15 Grad vorgeheizt, vorausgesetzt, die Buchung erfolgt mindestens 3 Tage vor Anreise.
 

5.2 Telefon

Die Benutzung eines evtl. Telefons wird zusammen mit den übrigen Verbrauchskosten abgerechnet.
 

6. Kaution und Abschlagszahlung für Verbrauchskosten
 

Allerleimeer   kann   namens   des   Eigentümers   die   Überlassung   des   Ferienobjektes   von   einer   Abschlagszahlung   für   die Verbrauchskosten und in besonderen Fällen auch von einer Kautionszahlung abhängig machen. Die Verbrauchskosten und die Kaution   werden   bei   Zahlung   der   Miete   oder   bar   bei   der   Schlüsselübergabe   erhoben.   Die   Abschlagszahlung   der Verbrauchskosten dient der Sicherung für den Verbrauch von Energie, Telefon usw.
Die Kaution dient der Sicherung der Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Endreinigung. Sofern eine Kaution erhoben wird, hängt die Höhe u.a. von der Größe des Objektes, den Einrichtungen und der Ausstattung, wie zum Beispiel Ruderboot, Motorboot, oder dergleichen, der Länge der Mietzeit und zu welchem Zweck die Anmietung erfolgt ab. Die Höhe der Abschlagszahlung für Verbrauchskosten und der Kaution ist auf unseren Internetseiten oder den Buchungsunterlagen zu finden. Eventuelle Schäden und zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen oder sollten die Verbrauchskosten höher sein als die Abschlagszahlung, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 2.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist Allerleimeer, der Eigentümer des Ferienobjektes oder dessen Repräsentant berechtigt, eine erhöhte Kaution von EURO 500,- pro Objekt oder Person zu erheben. Zudem kann die Zahlung für eine oder mehrere Endreinigungen – abhängig von der Länge der Mietzeit – verlangt werden. Ist alles in Ordnung erfolgt die Rückzahlung der Kaution ca. 14 Tage nach Abreise.
 

7. Endreinigung/ Abreisetag
 

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Wir bitten Sie, Ihren Müll in dafürvorgesehene Behälter zu entsorgen, dies gilt auch für Leergut, Altpapier, etc. Schließen Sie bitte alle Fenster. Den Kamin- oderPelletofen, sowie den Grill und den Geschirrspüler hinterlassen Sie bitte sauber bzw. ausgeräumt oder waschen das Geschirr ab. Des Weiteren Hinterlassen Sie das Haus immer in dem Zustand, wie Sie es selbst vorfinden möchten. Die Endreinigung wird von uns vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Verantwortung gegenüber dem Eigentümer ist es dem Mieter nicht erlaubt, die   Reinigung   einem   Dritten   zu   überlassen.   Ebenso   haben   sie   die   Möglichkeit,   während   Ihres   Aufenthaltes   eine Zwischenreinigung und frische Wäsche zu bestellen.

Bei Nichteinhalten berechnen wir wie folgt nach:

Geschirr abwaschen und verräumen, Müllentsorgung, Geschirrspüler ausräumen, Grill- und Ofenreingung (Kamin/ Pellet) jew. 10,- € netto Aufschlag.
 

8. Schäden
 

Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen Allerleimeer bzw. dem Hauseigentümer oder dessen Repräsentanten sofort gemeldet werden. Reklamationen, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, werden – sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann – innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. Der Eigentümer des Ferienobjektes und/ oder Allerleimeer kontrollieren das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel, bei dem Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und/ oder dem Inventar, sowie evtl. fehlende oder mangelhafte Reinigung festgestellt werden.

Hinweis zum Laden von Elektro-Auto ́s

Bitte beachten Sie, dass die Häuser Stand heute KEINE Möglichkeit zum Aufladen von Elektro-Autos haben. Jegliche Nutzung der Steckdosen innen und außen ist streng verboten, da diese nicht dafür ausgelegt sind bzw. die komplette Elektroinstallation des   Hauses/   der   Häuser   und   Wohnungen   nicht   geeignet   sind.   Jegliche   Schäden   an   Objekten   oder   Personen   bei Zuwiderhandlung sind ausnahmslos vom Mieter zu tragen. Wir haben uns diesbezüglich mit erfahrenen Elektrofirmen beraten und auch diverse Adapter ändern an diesem Zustand nichts. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

9. Mängel, Reklamation und Behebung von Mängeln
 

Das Ferienobjekt wird dem Mieter ohne Mängel übergeben. Sollte der Mieter bei der Ankunft eine mangelhafte Reinigung sowie Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren, da der Mieter im gegenteiligen Fall, das Recht verliert, den Mangel geltend zu machen. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend (innerhalb von 24 h) erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 72 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen an den Eigentümer des Ferienobjektes oder dessen Repräsentanten gemeldet werden. Der Mieter ist dazu verpflichtet, nicht zu einer Vergrößerung des Schadens, eines Mangels oder eines Fehlers beizutragen, er wird hingegen angehalten, den Verlust für den Eigentümer des Ferienobjektes und für AllerleiMeer so gering wie möglich zu halten. Dem Eigentümer des Ferienobjektes und/oder AllerleiMeer wird das Recht eingeräumt eventuelle Fehler und Mängel zu beheben. Der Mieter ist im Falle einer Reklamation dazu verpflichtet, AllerleiMeer eine angemessene Frist zur Abhilfe oder Ausbesserung eines Mangels oder Schadens einzuräumen. Sollte der Mieter vor Ende des Mietzeitraumes abreisen, ohne einer vorhergehenden Absprache mit AllerleiMeer, geschieht dies auf seine eigenen Kosten und sein eigenes Risiko hin. Der Mieter verliert damit das Recht, den Mietvertrag aufgrund wesentlicher Mängel zu kündigen oder er riskiert das Recht auf eine

Rückerstattung oder angemessenen Rabatt auf den Mietpreis zu verlieren, wenn ein bestehender Mangel den Wert des Mietobjektes für den Mieter verringert. Denn in diesem Fall hat der Mieter die Behebung eines Mangels oder einen eventuellen Umzug in ein Ersatzferienobjekt unmöglich gemacht. Bei einer Reklamation behält sich AllerleiMeer das Recht vor selbst zu entscheiden, inwieweit der Mieter in einem Ersatzferienobjekt von entsprechender Qualität und Preisniveau untergebracht werden kann. Wenn die Reklamation aus Sicht des Mieters während der Mietperiode nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss diese zur weiteren Behandlung AllerleiMeer in schriftlicher Form und spätestens 14 Tage nach Ende der Mietperiode übermittelt werden. Ein eventueller Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf einen, erlittenen, unmittelbaren ökonomischen Nachteil.

Für indirekten Schaden (Folgeschaden) oder Schaden nicht-finanzieller Art (ideeller Schaden), kann AllerleiMeer oder der Eigentümer des Ferienhauses nicht zur Verantwortung gezogen werden.
 

9.1 Nach der Reise

Sollten Sie wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben, so müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende anmelden und AllerleiMeer diese in Vertretung des jeweiligen Eigentümers entgegennehmen.
 

10. AllerleiMeer als Vermittler
 

AllerleiMeer   vermittelt   die   Vermietung   von   Ferienobjekten   und   ist   nicht   deren   Eigentümer.   Die   Verantwortung   undVerpflichtungen des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer. AllerleiMeer vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb AllerleiMeer ́s Einfluss liegen, nicht durchführbar ist, z.B. auf Grund von Zwangsversteigerungen oder ähnlichem,   ist   AllerleiMeer   dazu   berechtigt,   den   Mietvertrag   zu   stornieren   und   die   bereits   bezahlte   Miete   umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist AllerleiMeer jedoch dazu berechtigt, dem Mieter – sofern möglich – ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten.
 

11. Gerichtsort, Gerichtsstand und Gesetzeswahl
 

Gerichtsort ist der Gerichtsbezirk, in dem das Feriendomizil liegt. Im Falle von Uneinigkeiten ist die deutsche Gesetzgebung zwischen den Parteien als gültig vereinbart.
 

12. Außergewöhnliche Ereignisse
 

12.1 Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen,Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind AllerleiMeer und der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da weder der Eigentümer noch AllerleiMeer für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden können. AllerleiMeer ist bei höherer Gewalt dazu berechtigt, alle entstandenen Unkosten, hierunter die Buchungsunkosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, erstattet zu bekommen.
 

12.2 Der Eigentümer des Ferienobjektes oder AllerleiMeer kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., dass das Eigentum des Mieters betrifft.
 

13.Übrige Informationen
 

13.1 Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit AllerleiMeer hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Geschäftsbedingungen abweicht, setzt dies nicht die übrigen Geschäftsbedingungen von AllerleiMeer außer Kraft.

13.2 AllerleiMeer übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.

13.3 Alle Angaben im Internet hat AllerleiMeer so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen. AllerleiMeer ist dafür nicht verantwortlich.

Sie bestätigen uns hiermit im Übrigen, dass Sie die Hinweise auf Ihren Reiseunterlagen gelesen haben, welche ebenso zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören – und damit bei Buchung ebenfalls Vertragsgrundlage werden.
 

Stand: 02.2023

 

 

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